Datum der letzten Aktualisierung | 20. August 2020 |
Umsetzung der Richtlinie | Das Land Rheinland-Pfalz hat die EU-Richtlinie 2014/55/EU noch nicht in Landesrecht umgesetzt. Im Juli 2018 wurde jedoch ein Gesetzesentwurf hierzu im Grundsatz vom Ministerrat gebilligt. Zum aktuellen Zeitpunkt können keine verbindlichen Aussagen bezüglich des elektronischen Rechnungsverkehrs getroffen werden. |
Webseite zum Thema E-Rechnung | E-Rechnung im Land Rheinland-Pfalz |
Gesetzesgrundlage | Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz - ERechGRP) |
Rechtsverordnung | Noch nicht verabschiedet bzw. veröffentlicht |
Wer ist zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet? | Die Verpflichtung zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen gilt für öffentliche Auftraggeber sowie sonstige dem Land zuzuordnenden Auftraggeber gem. § 98 GWB i.V.m. §§ 99 - 101 GWB (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 ERechGRP). |
Ab wann gilt Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen? | 18. April 2020 |
Ist abweichend zur EU-Richtlinie eine Erweiterung auf den unterschwelligen Vergabebereich vorgesehen? | Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ERechGRP erstreckt sich der Geltungsbereich der Annahmeverpflichtung auf Rechnungen unabhängig vom Auftragswert und vom Betrag der Rechnung, sodass auch der unterschwellige Vergabebereich betroffen ist. |
Ist eine Pflicht zur Rechnungsstellung für Lieferanten vorgesehen? | Eine Verpflichtung zur Rechnungsstellung ist ab dem 01.01.2024 geplant (KoSIT, 2020) |
Welche Ausnahmen bestehen? | Keine gesicherten Informationen vorliegend |
Ist ein Verwaltungsportal zur Übertragung elektronischer Rechnung vorgesehen? |
ZRE RLP (Zentrale Rechnungseingangskomponente Rheinland-Pfalz) |
Welche Übertragungskanäle sind für den elektronischen Rechnungsaustausch vorgesehen? | PEPPOL, E-Mail, Upload |
Welche Standards sind verbindlich? | XRechnung und weitere Standards gemäß den Anforderungen der Norm EN 16931 (siehe § 2 Abs. 1 S. 2 ERechGRP). |
Welche Rechnungsinhalte sind verbindlich? | Laut FAQ sind die Pflichtfelder gem. Standard XRechnung auszufüllen. Weitere erforderliche Felder sind Leitweg-ID, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. |
Welche Rechnungsinhalte sind verbindlich, sofern diese im Rahmen der Auftragserteilung mitgeteilt wurden? | Laut FAQ sind Lieferantennummer und Bestellnummer mitzugeben, sofern bekannt. |