Die elektronische Rechnungsstellung an Bundesbehörden ist seit dem 27. November 2020 für Lieferanten des Bundes bei Direktaufträgen ab 1.000 Euro netto verpflichtend. Wir befinden uns inzwischen im Jahr 2026, und dennoch scheitern viele Unternehmen in der Praxis noch immer an der erfolgreichen Umsetzung. Die Gründe sind vielfältig: fehlende Prozessintegration, Medienbrüche, unklare Zuständigkeiten, mangelnde Datenqualität und unterschiedliche Anforderungen je nach Empfänger. Dieser Guide zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Rechnungen an Bundesbehörden als E-Rechnung im Format XRechnung korrekt einreichen, welche Anforderungen gelten, welche Übertragungswege zur Verfügung stehen und wie typische Fehler vermieden werden.
Nach der Lektüre dieses Guides verstehen Sie den gesamten Prozess – von der Prüfung der Pflicht über die Registrierung, die Erstellung der XRechnung, die Einreichung und das Monitoring bis hin zur Fehlerbehebung. Sie erfahren, welche Pflichtangaben kritisch sind, wie Sie die Leitweg-ID korrekt einsetzen, welcher Übertragungsweg für Ihr Rechnungsvolumen sinnvoll ist und wie Sie Ihre internen Prozesse so gestalten, dass E-Rechnungen durchgängig und fehlerfrei verarbeitet werden. Darüber hinaus erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE, die seit der Konsolidierung im September 2025 die wichtigste Anlaufstelle für die unmittelbare Bundesverwaltung und Teile der mittelbaren Bundesverwaltung ist.
Was ist eine XRechnung und warum ist sie im Bund relevant?
Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Norm ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz, der elektronisch übermittelt und empfangen wird. Im Unterschied zu einer eingescannten Papierrechnung oder einer PDF-Rechnung ermöglicht die E-Rechnung eine automatische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Die XRechnung ist der zentrale Standard für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Bereich in Deutschland und basiert auf einem XML-Datenformat. Sie wurde entwickelt, um eine medienbruchfreie Verarbeitung bis zur Auszahlung zu gewährleisten und ist in der Bundesverwaltung seit November 2020 verbindlich.
Die E-Rechnung ist nicht nur eine technische Anforderung, sondern ein zentraler Baustein für die durchgängige Automatisierung im Purchase-to-Pay-Prozess. Strukturierte Daten beschleunigen die Verarbeitung, reduzieren manuelle Erfassungsfehler und ermöglichen schnellere Klärungen. Auf Seiten der Rechnungssteller bedeutet dies potenziell kürzere Durchlaufzeiten und weniger Rückfragen. Gleichzeitig erhöht die strukturierte Form die Anforderungen an Datenqualität, Stammdatenpflege und Prozesssicherheit.
Die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes heißt OZG-RE. Sie wurde im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes entwickelt und dient der Übermittlung von E-Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung sowie Teile der mittelbaren Bundesverwaltung und einige Bundesländer. Die Zusammenführung der zwei Rechnungseingangsplattformen des Bundes wurde zum 19. September 2025 erfolgreich abgeschlossen. Seitdem gibt es weniger Fragmentierung und eine klarere Anlaufstelle für Rechnungssteller.
Voraussetzungen für die elektronische Rechnungsstellung an den Bund
Bevor Sie mit der Einreichung von E-Rechnungen beginnen, müssen Sie sicherstellen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben einen Direktauftrag einer Bundesbehörde mit einem Auftragswert ab 1.000 Euro netto erhalten
- Es liegt keine Ausnahme laut E-Rechnungsverordnung vor
- Sie haben geprüft, ob der Rechnungsempfänger über die Plattform OZG-RE angebunden ist
- Sie verfügen über die vom Auftraggeber bereitgestellte Leitweg-ID
- Sie haben eine einmalige Registrierung auf der Plattform OZG-RE durchgeführt
- Sie haben entschieden, welchen Übertragungsweg Sie nutzen möchten (Weberfassung, Upload, E-Mail oder Peppol)
- Sie verfügen über eine Software, die XRechnungen im XML-Format erzeugen kann, oder nutzen die Weberfassung
- Sie haben interne Rollen und Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Prüfung, Einreichung und das Monitoring definiert
Die Registrierung auf OZG-RE ist kostenfrei und muss unabhängig vom später genutzten Übertragungsweg durchgeführt werden. Sie benötigen ein Benutzerkonto, um Rechnungen einzureichen, Status zu verfolgen und Benachrichtigungen zu erhalten. Klären Sie vorab, ob mehrere Personen in Ihrem Unternehmen Zugang benötigen, und richten Sie die Rollen entsprechend ein.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: XRechnung an den Bund einreichen
Schritt 1: Prüfen Sie, ob die E-Rechnungspflicht in Ihrem Fall besteht
Zunächst müssen Sie feststellen, ob Ihr Auftrag unter die E-Rechnungspflicht fällt. Die E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) verpflichtet seit dem 27. November 2020 alle Lieferanten des Bundes zur elektronischen Rechnungsstellung bei Direktaufträgen ab einem Betrag von 1.000 Euro netto. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in der Verordnung geregelt sind. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen und klären Sie im Zweifel mit dem Auftraggeber, ob eine E-Rechnung erforderlich ist und welche spezifischen Anforderungen gelten.
Schritt 2: Klären Sie, welcher Rechnungsempfänger über OZG-RE angebunden ist
Nicht alle öffentlichen Auftraggeber nutzen dieselbe Plattform. Die OZG-RE ist für die unmittelbare Bundesverwaltung und Teile der mittelbaren Bundesverwaltung sowie einige Länder zuständig. Klären Sie vor der Rechnungsstellung aktiv mit Ihrem Auftraggeber, ob dieser über OZG-RE erreichbar ist. Die Plattform stellt eine Übersicht mit angebundenen Einrichtungen zur Verfügung. Notieren Sie sich die Empfängeranforderungen: bevorzugter Kanal, Dateigröße, benötigte IDs und Referenzen. Legen Sie intern einen Empfänger-Steckbrief an, in dem Sie diese Informationen dokumentieren.
Schritt 3: Registrieren Sie sich einmalig auf OZG-RE
Die Registrierung auf der Plattform OZG-RE ist einmalig erforderlich und kostenfrei. Rufen Sie die Plattform auf und erstellen Sie ein Benutzerkonto. Die Registrierung ist unabhängig vom späteren Übertragungsweg. Sie benötigen das Konto für die Weberfassung, den manuellen Upload, die Statusverfolgung und die Verwaltung von Benachrichtigungen. Richten Sie bei Bedarf mehrere Benutzer ein und definieren Sie klare Rollen: Wer erstellt Rechnungen? Wer prüft und reicht ein? Wer überwacht den Status? Eine klare Rollenverteilung zwischen Finance und IT ist entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.
Schritt 4: Beschaffen Sie die Leitweg-ID und weitere Pflichtangaben
Die Leitweg-ID ist ein empfängerspezifischer Identifikator, der für das Routing der Rechnung an die richtige Stelle innerhalb der Behörde erforderlich ist. Diese ID muss vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Fordern Sie die Leitweg-ID rechtzeitig an und pflegen Sie sie in Ihrem Stammdatensatz oder Projektstamm. Weitere wichtige Pflichtangaben sind: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, Rechnungsbetrag (netto, Steuer, brutto), Steuernummer oder USt-IdNr., Leistungsbeschreibung und ggf. Bestellnummer oder Projektreferenzen. Achten Sie darauf, dass alle Felder vollständig und konsistent befüllt sind, bevor Sie die Rechnung einreichen.
Schritt 5: Erzeugen Sie die XRechnung oder erfassen Sie die Daten in der Weberfassung
Je nach Ihrem Rechnungsvolumen und Ihrer IT-Ausstattung können Sie eine XRechnung in Ihrem ERP-System oder einer speziellen Software erzeugen oder die Weberfassung der Plattform nutzen. Wenn Sie keine eigene Software zur Erstellung elektronischer Rechnungen haben, bietet die Weberfassung eine einfache Möglichkeit, Rechnungsdaten direkt einzugeben und als XRechnung zu übermitteln. Füllen Sie alle Pflichtfelder sorgfältig aus und prüfen Sie Plausibilitäten: Stimmt die Leitweg-ID? Sind Beträge korrekt? Ist der Leistungszeitraum vollständig?
Schritt 6: Wählen Sie den passenden Übertragungsweg und reichen Sie die Rechnung ein
Die Plattform OZG-RE bietet mehrere Übertragungswege. Für sehr geringe Fallzahlen eignet sich die Weberfassung oder der manuelle Upload einer vorab erzeugten XRechnung. Für höheres Volumen und eine bessere Automatisierung bieten sich die Übertragungswege via E-Mail oder Peppol an. Bei der Einreichung via E-Mail senden Sie die XRechnung als Anhang an eine spezielle Adresse. Bei der Einreichung via Peppol nutzen Sie ein Netzwerk für die strukturierte Übermittlung, das sich besonders für hohe Rechnungsvolumina und die Integration mit ERP-Systemen eignet. Definieren Sie intern eine Checkliste, die vor dem Versand abgearbeitet wird: Sind alle Pflichtfelder befüllt? Ist die Leitweg-ID korrekt? Stimmen Beträge und Referenzen?
Schritt 7: Überwachen Sie den Validierungsstatus und reagieren Sie auf Fehler
Nach der Einreichung Ihrer E-Rechnung findet eine automatische Validierung statt. Die Plattform prüft die Rechnung auf formale Konformität zur Spezifikation XRechnung sowie auf Syntax und Semantik. Bei erfolgreicher Validierung wird die Rechnung automatisch an den Empfänger weitergeleitet. Bei Fehlern erhalten Sie eine Rückmeldung mit einem Fehlerstatus. Nutzen Sie die Statusverfolgung auf der Plattform, um den Verarbeitungsfortschritt zu überwachen. Sie können optional eine automatische E-Mail-Benachrichtigung bei Statuswechsel einrichten. Definieren Sie interne SLA: Wer prüft den Status? Wer reagiert bei Fehlern innerhalb welcher Zeit?
Schritt 8: Beheben Sie Fehler und reichen Sie die Rechnung erneut ein
Wenn die Validierung fehlschlägt, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Typische Fehler sind: fehlende oder falsche Leitweg-ID, unvollständige Pflichtfelder, inkonsistente Referenzen (z. B. falsche Bestellnummer), fehlende oder falsche Steuerschlüssel-Logik, Format nicht konform zur erwarteten Spezifikation oder Version. Kategorisieren Sie die Fehlermeldungen und bauen Sie intern eine Fehlerbibliothek auf. Korrigieren Sie die Fehler in Ihrem System oder in der Weberfassung und reichen Sie die Rechnung erneut ein. Dokumentieren Sie die Korrektur, um künftig ähnliche Fehler zu vermeiden.
Schritt 9: Verfolgen Sie die Abholung durch den Empfänger
Nach erfolgreicher Validierung wird die Rechnung dem Empfänger bereitgestellt. Sie können den Status bis zur Abholung durch den Rechnungsempfänger über die Plattform einsehen. Der Status zeigt an, ob die Rechnung beim Empfänger angekommen ist und zur Bearbeitung vorliegt. Nutzen Sie die Benachrichtigungsfunktion, um über Statuswechsel informiert zu werden. Falls die Rechnung nicht abgeholt wird oder ungewöhnlich lange im Status verweilt, kontaktieren Sie den Empfänger oder den Sendersupport.
Schritt 10: Archivieren Sie die Rechnung und pflegen Sie Ihr Reporting
Nach erfolgreicher Einreichung und Abholung archivieren Sie die Rechnung in Ihrem DMS oder ERP-System. Stellen Sie sicher, dass die XRechnung sowie alle Statusinformationen revisionssicher abgelegt werden. Führen Sie ein Reporting zu Durchlaufzeiten, Rückweisungsquoten und First-Pass-Yield. Diese Kennzahlen helfen Ihnen, Prozessschwächen zu identifizieren und kontinuierlich zu verbessern. Definieren Sie messbare Ziele: Wie hoch soll die Fehlerquote maximal sein? Wie viele Tage sollen zwischen Rechnungsstellung und Bereitstellung vergehen?
Übertragungswege: Welcher Kanal passt zu Ihrem Unternehmen?
Die Wahl des richtigen Übertragungswegs hängt von Ihrem Rechnungsvolumen, Ihrer IT-Reife und Ihren internen Anforderungen an Automatisierung und Kontrolle ab. Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Entscheidungshilfe und zeigt Ihnen, welcher Übertragungsweg für Ihre Unternehmenssituation am besten geeignet ist:
| Übertragungsweg | Einsatzszenario | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Weberfassung | Sehr geringe Fallzahlen, keine eigene Software | Schneller Einstieg, keine Vorabinvestition | Manuell, zeitaufwändig, fehleranfällig |
| Manueller Upload | Wenige Rechnungen, XRechnung vorab erzeugt | Einfach, geeignet für Ad-hoc-Fälle | Kein Automatisierungsgrad, manuelle Prozesse |
| Mittleres Volumen, organisatorische Anforderungen | Höherer Automatisierungsgrad, Monitoring möglich | Postfachverwaltung, Fehlerhandling erforderlich | |
| Peppol / Webservice | Hohes Rechnungsvolumen, Integrationsanforderungen | Vollautomatisch, skalierbar, geringere Prozesskosten | Implementierungsaufwand, technische Anforderungen |
Wenn Sie nur wenige Rechnungen pro Jahr an Bundesbehörden stellen, ist die Weberfassung oder der manuelle Upload ausreichend. Bei steigendem Volumen oder wenn Sie perspektivisch auch E-Rechnung B2B-E-Rechnungen verschicken möchten, lohnt sich die Investition in eine automatisierte Lösung über E-Mail oder Peppol. Berücksichtigen Sie dabei auch die Anforderungen an Monitoring, Statusverfolgung und Fehlerhandling. Eine durchgängige Integration in Ihr ERP-System reduziert manuelle Touchpoints und erhöht die Datenqualität.
Beispiel: Typischer Ablauf bei einem mittelständischen Dienstleister
Ein mittelständisches Ingenieurbüro erhält einen Auftrag vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über 15.000 Euro netto. Der Auftrag umfasst Beratungsleistungen über drei Monate. Das Unternehmen hat bisher keine E-Rechnungen an Bundesbehörden gestellt und muss den Prozess erstmals aufsetzen.
Im ersten Schritt prüft die Finanzabteilung, ob die E-Rechnungspflicht besteht. Der Auftrag liegt über dem Schwellenwert von 1.000 Euro netto, es handelt sich um einen Direktauftrag, und es greifen keine Ausnahmen. Die Pflicht ist gegeben. Anschließend fragt das Unternehmen beim Auftraggeber nach, ob dieser über OZG-RE angebunden ist und welche Leitweg-ID verwendet werden muss. Der Auftraggeber bestätigt die Anbindung und teilt die Leitweg-ID mit.
Das Unternehmen registriert sich einmalig auf der Plattform OZG-RE und richtet zwei Benutzer ein: einen für die Finanzabteilung und einen für die IT-Abteilung. Die Leitweg-ID wird im ERP-System im Kundenstamm hinterlegt. Da das Unternehmen nur gelegentlich Rechnungen an Bundesbehörden stellt, entscheidet es sich zunächst für den manuellen Upload. Die Rechnung wird im ERP-System erzeugt und als XRechnung exportiert.
Vor dem Upload prüft die Finanzabteilung die Rechnung anhand einer internen Checkliste: Leitweg-ID vorhanden? Beträge korrekt? Leistungszeitraum vollständig? Bestellnummer eingetragen? Nach erfolgreicher Prüfung wird die Rechnung hochgeladen. Die Plattform führt die Validierung durch und meldet einen Fehler: Die Leitweg-ID enthält einen Tippfehler. Das Unternehmen korrigiert die ID im ERP-System, erzeugt die Rechnung erneut und reicht sie ein. Diesmal ist die Validierung erfolgreich. Die Rechnung wird dem Empfänger bereitgestellt und nach zwei Tagen abgeholt.
Das Unternehmen archiviert die XRechnung und dokumentiert den Prozess. Im nächsten Quartal erhält es weitere Aufträge von Bundesbehörden. Da das Volumen steigt, entscheidet sich das Unternehmen, auf den E-Mail-Kanal umzusteigen und die Rechnungen künftig automatisiert aus dem ERP-System zu versenden.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
In der Praxis treten bei der Einreichung von E-Rechnungen an den Bund wiederkehrende Fehler auf. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, diese zu vermeiden und Ihre Erstdurchlaufquote zu maximieren:
- Fehlende oder falsche Leitweg-ID: Fordern Sie die Leitweg-ID rechtzeitig beim Auftraggeber an und validieren Sie sie vor der Einreichung
- Unvollständige Pflichtfelder: Nutzen Sie eine interne Checkliste und prüfen Sie alle Pflichtangaben vor dem Versand
- Inkonsistente Referenzen: Stellen Sie sicher, dass Bestellnummer, Projektreferenz und Leistungszeitraum konsistent sind
- Falsches Format oder Version: Achten Sie darauf, dass Ihre Software die aktuelle Version der XRechnung unterstützt
- Dateigrößen überschritten: Nutzen Sie bei umfangreichen Anhängen die externe Referenzierung
- Fehlendes Monitoring: Richten Sie automatische Benachrichtigungen ein und definieren Sie klare Verantwortlichkeiten
- Unklare Zuständigkeiten: Klären Sie vorab, wer Rechnungen erstellt, prüft, einreicht und den Status überwacht
- Keine Dokumentation: Bauen Sie eine Fehlerbibliothek und Lessons Learned auf, um künftige Fehler zu vermeiden
Definieren Sie intern einen First-Pass-Yield als Zielgröße: Welcher Anteil der Rechnungen soll fehlerfrei validiert werden? Ein realistisches Ziel liegt bei 95 Prozent oder höher. Nutzen Sie Ihre Kennzahlen, um Prozessschwächen zu identifizieren und kontinuierlich zu verbessern.
Besonderheiten bei Bundesländern und Kommunen
Die E-Rechnungspflicht im Bund ist durch die E-Rechnungsverordnung klar geregelt. Bundesländer und Kommunen haben jedoch eigene Regelungen und Plattformen. Wenn Sie Rechnungen an Landesbehörden oder kommunale Auftraggeber stellen, müssen Sie die jeweiligen Anforderungen separat prüfen. In Bayern arbeiten viele Kommunen mit eigenen Regelungen. Die Stadt München hat beispielsweise eine maximale Dateigröße von 5 MB festgelegt. In Baden-Württemberg wurde die E-Rechnungspflicht früh und konsequent umgesetzt, und es ist wichtig, die Leitweg-ID rechtzeitig vom Auftraggeber zu erhalten.
Praktisch bedeutet dies: Führen Sie für jeden öffentlichen Auftraggeber einen Empfänger-Steckbrief, in dem Sie Format, Portal, Kanal, Größenlimits, Ansprechpartner und IDs dokumentieren. Definieren Sie intern einheitliche Daten- und Prozessstandards, auch wenn die externen Anforderungen unterschiedlich sind. So schaffen Sie Skalierbarkeit und reduzieren den Aufwand bei der Verwaltung mehrerer Empfänger.
Wirtschaftlichkeit und Nutzen der E-Rechnung im B2G
Die Umstellung auf E-Rechnungen an Bundesbehörden verursacht zunächst Aufwände für Prozessdesign, Schulung, Stammdatenpflege und Testläufe. Der Return on Investment entsteht jedoch durch reduzierte manuelle Erfassung, weniger Rückläufer, schnellere Durchlaufzeiten und Skaleneffekte bei hohem Volumen. Typische Kennzahlen, die Sie messen sollten, sind: Anteil fehlerfrei eingereichter Rechnungen (First-Pass-Yield), Rückweisungsquote nach Validierung, Durchlaufzeit von Rechnungsstellung bis Bereitstellung, manuelle Touchpoints je Rechnung und Kosten pro Rechnung.
Langfristig zahlt sich die Investition in E-Rechnungen aus, insbesondere wenn Sie perspektivisch auch B2B-E-Rechnungen verschicken möchten. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland bereits die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Unternehmen, die ihre Prozesse im B2G-Bereich bereits optimiert haben, sind für diese Anforderungen besser gerüstet. Die Prozesse, die Sie für die XRechnung an Bundesbehörden aufbauen, können Sie auf andere Empfänger übertragen und so Synergien nutzen.
Integration in Purchase-to-Pay-Prozesse
Die E-Rechnung ist nur ein Baustein in Ihrem Purchase-to-Pay-Prozess. Für eine durchgängige Automatisierung müssen Sie die Rechnung mit Bestellung, Wareneingang oder Leistungsnachweis abgleichen. Definieren Sie klare Workflow-Freigaben und Ausnahmehandling-Regeln. Pflegen Sie Stammdaten wie Lieferantennummer, Empfänger-IDs und Leitweg-ID konsequent. Nutzen Sie einen 2-Way-Match oder 3-Way-Match, um Rechnungen automatisch freizugeben.
Systemseitig haben Sie mehrere Optionen: Ihr ERP-System kann XRechnungen direkt erzeugen, Sie nutzen eine Middleware oder einen externen Konverter, oder Sie setzen auf eine E-Invoicing-Plattform. Definieren Sie Schnittstellen für Versand, Rückmeldungen und Statusabfragen. Stellen Sie sicher, dass Ihr DMS oder Workflow-System die revisionssichere Archivierung unterstützt. Validieren Sie Pflichtfelder und Regelwerke bereits im ERP-System, bevor die Rechnung an OZG-RE gesendet wird. So reduzieren Sie Rückläufer und erhöhen die Erstdurchlaufquote.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Schritte zur erfolgreichen XRechnung an den Bund
Die elektronische Rechnungsstellung an Bundesbehörden erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und klare Prozesse. Die wichtigsten Schritte sind:
- Prüfen Sie, ob die E-Rechnungspflicht für Ihren Auftrag besteht
- Klären Sie, ob der Empfänger über OZG-RE angebunden ist
- Registrieren Sie sich einmalig auf der Plattform OZG-RE
- Beschaffen Sie die Leitweg-ID und pflegen Sie alle Pflichtangaben
- Erzeugen Sie die XRechnung oder nutzen Sie die Weberfassung
- Wählen Sie den passenden Übertragungsweg und reichen Sie die Rechnung ein
- Überwachen Sie den Validierungsstatus und reagieren Sie auf Fehler
- Beheben Sie Fehler und reichen Sie die Rechnung erneut ein
- Verfolgen Sie die Abholung durch den Empfänger
- Archivieren Sie die Rechnung und pflegen Sie Ihr Reporting
Definieren Sie klare Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Finance, IT und Einkauf. Nutzen Sie Kennzahlen wie First-Pass-Yield und Durchlaufzeit, um Ihre Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Bauen Sie eine Fehlerbibliothek auf und dokumentieren Sie Lessons Learned. So schaffen Sie eine skalierbare Grundlage für die E-Rechnung im B2G und perspektivisch auch im B2B-Bereich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich für jede Rechnung eine neue Registrierung auf OZG-RE durchführen?
Nein, die Registrierung ist einmalig und gilt für alle künftigen Rechnungen, die Sie über die Plattform einreichen.
Was passiert, wenn ich keine Leitweg-ID vom Auftraggeber erhalte?
Ohne Leitweg-ID kann die Rechnung nicht korrekt zugestellt werden. Fordern Sie die ID aktiv beim Auftraggeber an und dokumentieren Sie die Anfrage.
Kann ich auch ZUGFeRD statt XRechnung verwenden?
Die Plattform OZG-RE prüft auch andere in der EU zugelassene Standards wie ZUGFeRD in passender Version. Klären Sie vorab mit dem Empfänger, welches Format bevorzugt wird.
Wie lange dauert die Validierung nach der Einreichung?
Die Validierung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten. Bei Fehlern erhalten Sie eine sofortige Rückmeldung.
Was mache ich, wenn die Rechnung nach der Validierung nicht abgeholt wird?
Prüfen Sie den Status auf der Plattform und nutzen Sie die Benachrichtigungsfunktion. Kontaktieren Sie im Zweifel den Empfänger oder den Sendersupport.
Welcher Übertragungsweg ist für mich der richtige?
Das hängt von Ihrem Rechnungsvolumen und Ihrer IT-Reife ab. Bei wenigen Rechnungen reicht die Weberfassung oder der manuelle Upload. Bei höherem Volumen empfiehlt sich E-Mail oder Peppol.
Muss ich für Bundesländer und Kommunen dieselben Regeln beachten?
Nein, Bundesländer und Kommunen haben eigene Regelungen und Plattformen. Prüfen Sie die jeweiligen Anforderungen separat und führen Sie einen Empfänger-Steckbrief.
Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine individuelle rechtliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen.
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