E-Rechnung
Jetzt ready werden für die E-Rechnungs-Pflicht
Rheinland-Pfalz
| Datum der letzten Aktualisierung | 27. Oktober 2025 |
| Umsetzung der Richtlinie | Rheinland-Pfalz hat die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55/EU inzwischen vollständig in Landesrecht umgesetzt. Grundlage bildet das E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen schafft. Die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) konkretisiert seit dem 11. Januar 2024 die Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs. |
| Webseite zum Thema E-Rechnung | Start :: E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz (rlp.de) |
| Gesetzesgrundlage | E-Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz |
| Rechtsverordnung | Rheinland-Pfalz - ERechVORP | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes ... | gültig ab: 11.01.2024 (rlp.de) |
| Wer ist zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet? | Die Verpflichtung zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen gilt für öffentliche Auftraggeber sowie sonstige dem Land zuzuordnenden Auftraggeber gem. § 98 GWB i.V.m. §§ 99 - 101 GWB (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 ERechGRP). |
| Ab wann gilt Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen? | 18. April 2020 |
| Ist abweichend zur EU-Richtlinie eine Erweiterung auf den unterschwelligen Vergabebereich vorgesehen? | Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 ERechGRP erstreckt sich der Geltungsbereich der Annahmeverpflichtung auf Rechnungen unabhängig vom Auftragswert und vom Betrag der Rechnung, sodass auch der unterschwellige Vergabebereich betroffen ist. |
| Ist eine Pflicht zur Rechnungsstellung für Lieferanten vorgesehen? | Zum 01.04.2025 wird die elektronische Rechnungstellung zur Pflicht (E-RechVORP). |
| Welche Ausnahmen bestehen? | Ausnahmen bestehen für Bar- und Sofortzahlungen, bei denen die schuldbefreiende Wirkung mit dem Zahlungsvorgang eintritt und Rechnungsdaten, die nach §5 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 8. März 2000 (GVBI S. 70) zuletzt geändert durch §41 des Gesetzes vom 11.02.2020 (GVBI S. 43) in der jeweils geltenden Fassung geheimhaltungsbedürftig sind. |
| Ist ein Verwaltungsportal zur Übertragung elektronischer Rechnung vorgesehen? |
https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang (Zentrale Rechnungseingangskomponente Rheinland-Pfalz) |
| Welche Übertragungskanäle sind für den elektronischen Rechnungsaustausch vorgesehen? | PEPPOL, E-Mail, Upload |
| Welche Standards sind verbindlich? | XRechnung und weitere Standards gemäß den Anforderungen der Norm EN 16931 (siehe § 2 Abs. 1 S. 2 ERechGRP). |
| Welche Rechnungsinhalte sind verbindlich? | Laut FAQs E-Rechnung / XRechnung (rlp.de) sind die Pflichtfelder gem. Standard XRechnung auszufüllen. Weitere erforderliche Felder sind Leitweg-ID, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers. |
| Welche Rechnungsinhalte sind verbindlich, sofern diese im Rahmen der Auftragserteilung mitgeteilt wurden? | Laut FAQs E-Rechnung / XRechnung (rlp.de) sind Lieferantennummer und Bestellnummer mitzugeben, sofern bekannt. |
