Blog

E-Rechnung erstellen: Vollständiger Leitfaden 2026

Geschrieben von Bonpago | Jun 30, 2026, 4:00:00 AM

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die verpflichtende Ausstellung gelten dagegen Übergangsregelungen und Ausnahmen. Für viele Organisationen stellt sich deshalb die Frage, wie sich E-Rechnungen sinnvoll in bestehende ERP-, Buchhaltungs- und Freigabeprozesse integrieren lassen. Dieser Leitfaden zeigt in neun Schritten, wie Sie Ihre Anforderungen analysieren, Systeme vorbereiten, E-Rechnungen testen, Übertragungswege festlegen und die Aufbewahrung organisatorisch einordnen.

Was ist eine E-Rechnung wirklich?

Eine E-Rechnung ist nicht mit jeder digital übermittelten Rechnung gleichzusetzen. Entscheidend ist die Struktur der Rechnungsdaten:

  • Eine reine PDF-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 eine sonstige Rechnung und keine E-Rechnung im Sinne der umsatzsteuerlichen Definition.
  • Eine E-Rechnung liegt in einem strukturierten elektronischen Format vor, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
  • Strukturierte Rechnungsdaten können von geeigneten Buchhaltungs-, ERP- und Workflow-Systemen ohne erneute manuelle Erfassung weiterverarbeitet werden.
  • Zu den in Deutschland verbreiteten Formaten gehören insbesondere XRechnung und geeignete Versionen und Profile von ZUGFeRD.

Wie weit sich ein Rechnungsprozess tatsächlich automatisieren lässt, hängt jedoch von der eingesetzten Systemlandschaft ab. Ein System kann beispielsweise Rechnungsdaten validieren, mit Bestellungen abgleichen oder in einen Freigabeprozess übergeben. Eine E-Rechnung führt aber nicht automatisch zu einem vollständig automatisierten End-to-End-Prozess.

Rechtsrahmen und Übergangsfristen: Was seit 2025 gilt

Die Regelungen zur E-Rechnung wurden mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt. Für Unternehmen ist insbesondere die Unterscheidung zwischen Empfang und Ausstellung wichtig.

  • Seit 1. Januar 2025: Inländische Unternehmen müssen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
  • Empfang: Für den technischen Empfang kann grundsätzlich bereits ein E-Mail-Postfach ausreichen. Entscheidend ist anschließend, wie die Rechnung intern verarbeitet und aufbewahrt wird.
  • Bis 31. Dezember 2026: Rechnungsaussteller können grundsätzlich weiterhin sonstige Rechnungen verwenden.
  • Bis 31. Dezember 2027: Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers von höchstens 800.000 Euro kann die Übergangsregelung unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlängert genutzt werden.
  • Kleinunternehmer: Sie sind grundsätzlich von der Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.
  • Ausnahmen: Unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise können weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden.
  • B2C: Rechnungen an private Endverbraucher fallen grundsätzlich nicht unter die neue verpflichtende B2B-E-Rechnung.

Die konkrete Pflicht hängt daher vom Geschäftsvorfall, dem Status der beteiligten Unternehmen und gegebenenfalls bestehenden Ausnahmen ab.

Die drei typischen Lösungsarchitekturen im Überblick

Für die technische Umsetzung gibt es verschiedene Ansätze. Welcher davon geeignet ist, sollte nicht allein anhand pauschaler Rechnungsvolumina entschieden werden.

Lösungstyp Typischer Ansatz Integrationsaufwand Geeignet, wenn
Online-Plattform Manuelle Erstellung oder Upload von Rechnungsdaten Eher gering wenige Rechnungen verarbeitet werden oder eine Übergangslösung benötigt wird
ERP-Modul oder angebundene E-Invoicing-Lösung Rechnungsdaten werden aus bestehenden Systemen übernommen Mittel bis hoch, abhängig von Schnittstellen bestehende ERP- und Buchhaltungsprozesse integriert werden sollen
E-Invoicing-Plattform mit mehreren Übertragungswegen Zentrale Verarbeitung verschiedener Formate und Kanäle Je nach Architektur höher viele Geschäftspartner, unterschiedliche Formate oder internationale Anforderungen bestehen

Die Auswahl sollte sich an der vorhandenen Systemlandschaft, den Anforderungen der Geschäftspartner, dem Rechnungsvolumen, den verfügbaren Schnittstellen und den internen Prozessen orientieren. Eine pauschale Aussage, dass ab einer bestimmten Zahl von Rechnungen zwingend eine bestimmte Architektur wirtschaftlich ist, wäre nicht belastbar.

Schritt 1: Bewerten Sie Ihre aktuelle Systemlandschaft und Abhängigkeiten

Bevor Sie neue Software auswählen, sollten Sie verstehen, welche Systeme bereits vorhanden sind und wie Rechnungsdaten heute verarbeitet werden.

  • Inventarisieren Sie ERP, Buchhaltung, Dokumentenmanagement, Rechnungseingang und gegebenenfalls vorhandene Archivierungslösungen.
  • Prüfen Sie, welche dieser Systeme bereits strukturierte E-Rechnungen empfangen, erzeugen oder verarbeiten können.
  • Dokumentieren Sie Schnittstellen und Datenflüsse.
  • Analysieren Sie, wie Rechnungen heute erstellt, geprüft, freigegeben, versendet und aufbewahrt werden.
  • Identifizieren Sie Medienbrüche und wiederholte manuelle Dateneingaben.
  • Prüfen Sie, welche Anforderungen wichtige B2B-Kunden und öffentliche Auftraggeber an Format und Übertragungsweg stellen.
  • Betrachten Sie bei eingehenden Rechnungen auch durchgängige Purchase-to-Pay-Prozesse.

Schritt 2: Stammdatenqualität überprüfen

Strukturierte Rechnungen machen fehlerhafte Stammdaten nicht automatisch richtig. Im Gegenteil: Bei automatisierter Verarbeitung können falsche Daten direkt in nachgelagerte Systeme übernommen werden.

  • Unternehmensdaten prüfen: Firmenname, Anschrift, Steuerinformationen und Bankverbindungen sollten in den relevanten Systemen korrekt hinterlegt sein.
  • Kundendaten prüfen: Name, Anschrift und gegebenenfalls weitere für den jeweiligen Rechnungsvorgang erforderliche Angaben aktuell halten.
  • Steuerlogik prüfen: Steuersätze und umsatzsteuerliche Sachverhalte müssen korrekt im System abgebildet werden.
  • Artikel- und Leistungsdaten prüfen: Beschreibungen, Einheiten und Preise sollten konsistent gepflegt sein.
  • Zuständigkeiten definieren: Legen Sie fest, wer Stammdaten anlegt, ändert und kontrolliert.

Nicht jedes Datenfeld ist für jeden Rechnungsvorgang zwingend erforderlich. Welche Angaben benötigt werden, richtet sich nach den gesetzlichen Rechnungsanforderungen und dem jeweiligen Geschäftsfall.

Schritt 3: Entscheiden Sie, welche Lösung zu Ihren Prozessen passt

Die Auswahl einer E-Rechnung-Software sollte auf einer strukturierten Anforderungsanalyse beruhen.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Welche E-Rechnungsformate werden unterstützt?
  • Können Rechnungen empfangen und ausgestellt werden?
  • Welche Versionen von XRechnung oder ZUGFeRD werden unterstützt?
  • Welche Übertragungswege stehen zur Verfügung?
  • Gibt es Schnittstellen zum bestehenden ERP und zur Buchhaltung?
  • Wie werden Fehler und nicht verarbeitbare Rechnungen behandelt?
  • Wie können Daten exportiert werden?
  • Wie werden Rollen und Berechtigungen abgebildet?
  • Wie unterstützt die Lösung den eigenen Aufbewahrungsprozess?
  • Welche Kosten entstehen für Lizenz, Einrichtung, Schnittstellen und Betrieb?

Der tatsächliche Integrationsaufwand kann je nach System von gering bis umfangreich reichen. Eine allgemeine Vorgabe von beispielsweise sechs oder zwölf Wochen wäre ohne Kenntnis der konkreten Architektur nicht seriös.

Schritt 4: Plattform oder Modul konfigurieren

Nach der Auswahl sollten die für den Rechnungsprozess relevanten Einstellungen systematisch eingerichtet werden.

  • Unternehmens- und Stammdaten übernehmen oder prüfen
  • Rechnungsnummernlogik konfigurieren
  • Steuerregeln prüfen
  • benötigte E-Rechnungsformate aktivieren
  • Übertragungswege einrichten
  • gegebenenfalls Freigabe- und Prüfworkflows definieren
  • Schnittstellen zur Buchhaltung oder zum ERP testen
  • Aufbewahrungs- und Exportprozesse prüfen

Dokumentieren Sie wesentliche Einstellungen und Verantwortlichkeiten so, dass spätere Änderungen nachvollzogen und Systeme bei Bedarf erneut konfiguriert werden können.

Schritt 5: E-Rechnung erstellen, validieren und testen

Vor dem Produktivbetrieb sollten typische Rechnungsszenarien getestet werden.

  • Wählen Sie zunächst einen häufig vorkommenden Standardfall.
  • Prüfen Sie die erforderlichen Rechnungsangaben.
  • Erzeugen Sie die Rechnung im vorgesehenen strukturierten Format.
  • Nutzen Sie einen geeigneten E-Rechnung-Validator, um die technische Struktur zu prüfen.
  • Prüfen Sie bei hybriden Formaten auch die visuelle Darstellung.
  • Testen Sie nach Möglichkeit die Verarbeitung beim Empfänger oder in einer Testumgebung.
  • Dokumentieren Sie Fehler und deren Ursachen.

Eine technisch valide Rechnung ist jedoch nicht automatisch inhaltlich oder steuerlich richtig. Neben der technischen Validierung muss deshalb weiterhin geprüft werden, ob der konkrete Geschäftsvorgang korrekt abgebildet wurde.

Schritt 6: Prüf- und Freigabekette definieren

Welche Prüfungen vor dem Versand erforderlich sind, hängt vom Unternehmen und vom Risiko des jeweiligen Prozesses ab.

  • Technische Validierung: Prüfen, ob das erzeugte Format den vorgesehenen technischen Regeln entspricht.
  • Inhaltliche Prüfung: Kontrollieren, ob Beträge, Leistungsinformationen und Steuerangaben zum Geschäftsvorgang passen.
  • Freigaben: Festlegen, welche Rechnungen automatisch und welche manuell freigegeben werden.
  • Fehlerbehandlung: Verantwortlichkeiten für Validierungs- und Übertragungsfehler definieren.
  • Nachvollziehbarkeit: Wesentliche Bearbeitungs- und Freigabeschritte sollten entsprechend dem eigenen Prozess nachvollziehbar dokumentiert werden können.

Starre Freigabegrenzen wie beispielsweise „bis 1.000 Euro automatisch, darüber manuell“ sind keine gesetzliche Vorgabe und sollten nur auf Grundlage des eigenen Kontroll- und Risikokonzepts festgelegt werden.

Schritt 7: Versandkanäle auswählen und testen

Eine E-Rechnung ist nicht an einen einzigen Übertragungsweg gebunden. Welcher Kanal verwendet wird, richtet sich unter anderem nach dem Geschäftspartner.

Versandkanal Typischer Einsatz Zu prüfen
E-Mail B2B-Rechnungen, sofern der Empfänger diesen Weg nutzt Empfangsadresse, Dateiformat und interne Weiterverarbeitung
Peppol Strukturierter elektronischer Austausch über ein Netzwerk Access Point, Empfängeridentifikation und unterstützte Dokumenttypen
Öffentliche Rechnungsportale Rechnungen an bestimmte öffentliche Auftraggeber Zuständiges Portal und Anforderungen des konkreten Empfängers
Kundenportale Geschäftspartner mit eigenen Lieferanten- oder Rechnungsportalen Uploadprozess, Pflichtfelder und mögliche Schnittstellen
Direkte Schnittstelle Höher integrierte B2B-Prozesse Datenformat, Authentifizierung und Fehlerbehandlung

Bei öffentlichen Auftraggebern sollten die Vorgaben des konkreten Rechnungsempfängers geprüft werden. Es gibt keine einzelne Plattform oder einen einzigen Übertragungsweg, der pauschal für alle Behörden in Deutschland gilt.

Schritt 8: Statusverfolgung und Monitoring einrichten

Je nach Übertragungsweg und System können verschiedene Statusinformationen verfügbar sein.

  • Versandstatus: Wurde die Rechnung aus dem eigenen System übermittelt?
  • Zustellstatus: Kann der verwendete Kanal eine erfolgreiche Zustellung bestätigen?
  • Validierungsstatus: Wurde die Datei technisch angenommen oder zurückgewiesen?
  • Bearbeitungsstatus: Gibt der Empfänger Informationen über weitere Prozessschritte zurück?
  • Zahlungsstatus: Ist die Forderung offen, fällig oder bezahlt?

Nicht jeder Übertragungsweg stellt alle diese Informationen bereit. Deshalb sollte vorab geprüft werden, welche Statusdaten technisch tatsächlich verfügbar sind.

Monitoring kann außerdem das Forderungsmanagement unterstützen. Aussagen über pauschale Verbesserungen des DSO oder feste prozentuale Effizienzgewinne sind jedoch ohne konkrete Ausgangsdaten nicht belastbar. Request-to-Pay kann ein ergänzendes Thema für digitalisierte Zahlungsprozesse sein.

Schritt 9: Aufbewahrungsprozess für E-Rechnungen einrichten

E-Rechnungen unterliegen wie andere Rechnungen steuerlichen Aufbewahrungspflichten.

  • Aufbewahrungsfrist: Rechnungen sind grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren.
  • Strukturierte Originaldaten: Bei einer E-Rechnung ist insbesondere der strukturierte elektronische Bestandteil in seiner ursprünglichen Form zu erhalten.
  • Verfügbarkeit: Die Rechnungsdaten müssen während der Aufbewahrungsfrist verfügbar und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nutzbar bleiben.
  • Nachvollziehbarkeit: Änderungen und Bearbeitungsprozesse sollten entsprechend dem eingesetzten Verfahren nachvollziehbar organisiert werden.
  • Berechtigungen: Zugriffe auf Rechnungs- und Finanzdaten sollten angemessen geregelt sein.
  • Dokumentation: Wesentliche Abläufe rund um Empfang, Verarbeitung und Aufbewahrung sollten zum tatsächlich eingesetzten Verfahren passen.

Ein bestimmtes zertifiziertes DMS, spezielle Hashwerte oder ein bestimmtes technisches Archivverfahren sind nicht pauschal für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist, ob der gesamte Prozess die relevanten steuerlichen Anforderungen erfüllt.

Praxisbeispiel: E-Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber

Ein mittelständisches Unternehmen stellt regelmäßig Rechnungen an einen öffentlichen Auftraggeber. Bislang wurden Rechnungen als PDF versendet. Der Auftraggeber verlangt künftig ein strukturiertes E-Rechnungsformat über einen bestimmten Übertragungsweg.

Möglicher Lösungsweg:

  1. Anforderungen klären: Welches Rechnungsformat und welcher Übertragungsweg werden vom konkreten öffentlichen Auftraggeber verlangt?
  2. ERP-Fähigkeiten prüfen: Kann das vorhandene System das geforderte Format erzeugen oder ist eine Erweiterung erforderlich?
  3. Stammdaten prüfen: Sind alle für den öffentlichen Auftraggeber benötigten Identifikatoren und Rechnungsdaten vorhanden?
  4. Testrechnung erzeugen: Eine strukturierte Testrechnung generieren und technisch validieren.
  5. Übertragungsweg testen: Rechnung über den vorgesehenen Test- oder Produktivkanal übertragen.
  6. Fehlerprozesse definieren: Festlegen, wer bei Validierungs- oder Übertragungsfehlern reagiert.
  7. Aufbewahrung prüfen: Sicherstellen, dass die strukturierte Originalrechnung entsprechend den eigenen Aufbewahrungsprozessen erhalten bleibt.
  8. Pilotbetrieb durchführen: Einige typische Rechnungsfälle testen, bevor der Prozess vollständig umgestellt wird.

Wie lange diese Einführung dauert und welche Kosten oder Einsparungen entstehen, hängt stark von den vorhandenen Systemen und Prozessen ab. Eine pauschale Projektdauer oder ein allgemeiner ROI lässt sich daraus nicht ableiten.

Vergleich der drei Erstellungswege

Kriterium Online-Plattform ERP-Modul / API-Lösung Zentrale E-Invoicing-Plattform
Einführungsaufwand Eher gering Abhängig von ERP und Schnittstellen Abhängig von Anzahl der Systeme und Kanäle
Automatisierung Eher gering bis mittel Mittel bis hoch Je nach Integration hoch
Schnittstellen Teilweise begrenzt Integration mit bestehenden Systemen möglich Häufig mehrere Ein- und Ausgangskanäle
Skalierbarkeit Vom konkreten Produkt abhängig Vom ERP und Lizenzmodell abhängig Häufig für größere oder heterogene Prozesse ausgelegt
Internationalisierung Vom Anbieter abhängig Vom ERP und den unterstützten Formaten abhängig Kann verschiedene Länderformate und Netzwerke unterstützen
Kosten Aktuelles Preismodell prüfen Lizenz, Integration und Betrieb berücksichtigen Lizenz, Transaktionen, Kanäle und Integration berücksichtigen

Eine geeignete Entscheidung sollte auf den tatsächlichen Anforderungen beruhen. Rechnungsvolumen ist dabei nur ein Kriterium unter mehreren.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

  • Stammdaten werden vor dem Start nicht geprüft. Folge können Validierungsfehler und unnötige Nacharbeit sein. Prüfen Sie deshalb die für E-Rechnungen relevanten Daten vor dem Produktivbetrieb.
  • Anforderungen der Empfänger sind unbekannt. Klären Sie bei wichtigen Geschäftspartnern, welche Formate und Übertragungswege verwendet werden.
  • Das System wird nicht ausreichend getestet. Testen Sie mehrere typische Rechnungsfälle und auch Fehlerfälle.
  • Verantwortlichkeiten sind unklar. Dokumentieren Sie, wer Rechnungen erstellt, prüft, freigibt und Fehler bearbeitet.
  • Aufbewahrung wird erst nach dem Go-live betrachtet. Definieren Sie frühzeitig, wie strukturierte Originaldaten gespeichert und später wieder bereitgestellt werden können.
  • Schnittstellen werden nicht überwacht. Prüfen Sie, wie fehlgeschlagene oder doppelte Übertragungen erkannt werden können.
  • Alle Fälle werden gleichzeitig umgestellt. Bei komplexeren Prozessen kann ein begrenzter Pilot helfen, technische und organisatorische Probleme vor dem breiten Rollout zu identifizieren.

Checkliste für die E-Rechnungs-Implementierung

Nutzen Sie diese E-Rechnung-Checkliste als Ausgangspunkt:

  • ☐ Relevante B2B-Rechnungsprozesse identifiziert
  • ☐ Empfang von E-Rechnungen sichergestellt
  • ☐ Für die eigene Ausstellung geltende Übergangsfristen und Ausnahmen geprüft
  • ☐ Systemlandschaft inventarisiert
  • ☐ Stammdaten geprüft
  • ☐ Benötigte E-Rechnungsformate identifiziert
  • ☐ Anforderungen wichtiger Geschäftspartner dokumentiert
  • ☐ Lösung und Schnittstellen bewertet
  • ☐ Testrechnungen erzeugt und technisch validiert
  • ☐ Versand- beziehungsweise Übertragungswege getestet
  • ☐ Rollen und Verantwortlichkeiten definiert
  • ☐ Fehler- und Eskalationsprozesse festgelegt
  • ☐ Aufbewahrung strukturierter Originaldaten geklärt
  • ☐ Mitarbeitende für die neuen Abläufe vorbereitet
  • ☐ Pilot- beziehungsweise Testphase durchgeführt, soweit für den Prozess sinnvoll
  • ☐ Produktivprozess dokumentiert

Häufig gestellte Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne?

Nein. Eine reine PDF-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Hybride Formate wie geeignete ZUGFeRD-Versionen können diese Anforderung erfüllen.

Muss ich seit 2025 sofort E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen bis Ende 2026 beziehungsweise bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers von höchstens 800.000 Euro bis Ende 2027.

Darüber hinaus bestehen Ausnahmen, unter anderem für Leistungen von Kleinunternehmern sowie bestimmte Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.

Welches Format ist besser – ZUGFeRD oder XRechnung?

Das hängt vom konkreten Empfänger und der eigenen Systemlandschaft ab. Beide Formate können die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wenn die jeweils geeignete Version und Ausgestaltung verwendet wird.

Bei öffentlichen Auftraggebern sollten immer die Vorgaben des konkreten Empfängers geprüft werden.

Welche Kosten entstehen für E-Rechnungen?

Die Kosten hängen von der bestehenden Infrastruktur und der gewählten Lösung ab. Möglich sind beispielsweise Kosten für Softwarelizenzen, Updates, Schnittstellen, Einrichtung, Beratung, Schulung oder laufende Transaktionen.

Pauschale Preisbereiche oder Amortisationszeiten sind ohne konkreten Anbieter und Prozess nicht belastbar.

Was passiert, wenn mein ERP-System keine E-Invoicing-Funktionalität hat?

Mögliche Optionen sind ein Update oder Zusatzmodul des bestehenden Systems, die Anbindung einer externen E-Invoicing-Plattform oder ein manueller Zwischenprozess. Ein vollständiger ERP-Wechsel ist nur eine mögliche Option und sollte nicht allein wegen der E-Rechnung automatisch angenommen werden.

Wie stelle ich sicher, dass E-Rechnungen ordnungsgemäß aufbewahrt werden?

Rechnungen sind grundsätzlich acht Jahre aufzubewahren. Bei E-Rechnungen muss insbesondere der strukturierte elektronische Bestandteil in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben.

Die GoBD schreiben nicht pauschal ein bestimmtes zertifiziertes Archivsystem vor. Entscheidend ist, dass der gesamte Aufbewahrungsprozess die relevanten Anforderungen erfüllt. Vertiefend ist das Thema E-Rechnung archivieren relevant.

Was passiert, wenn eine E-Rechnung Validierungsfehler hat?

Das hängt von System und Fehlerart ab. Ein technischer Validator kann beispielsweise fehlerhafte Strukturen oder nicht erfüllte Pflichtregeln erkennen. Das System sollte solche Fehler verständlich anzeigen und eine Korrektur ermöglichen.

Ob eine Rechnung trotz eines bestimmten Fehlers erzeugt, gespeichert oder versendet werden kann, hängt von der eingesetzten Software ab.

Kann ich E-Rechnungen manuell erstellen?

Ja. Die gesetzliche Definition schreibt keine vollautomatische Erstellung vor. Auch eine manuell bediente Plattform kann eine gültige E-Rechnung erzeugen, wenn das Ergebnis die erforderlichen strukturellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt.

Mit zunehmendem Rechnungsvolumen kann Automatisierung wirtschaftlich sinnvoll sein. Ob und ab wann sich eine Integration lohnt, sollte jedoch anhand der eigenen Prozesskosten bewertet werden. Wenn Sie Unterstützung bei Auswahl, Prozessdesign oder Umsetzung benötigen, kann eine E-Rechnung-Beratung sinnvoll sein.