Online-Verträge stellen heutzutage keine Ausnahme mehr dar. Grundlage hierfür liefert das BGB - Verträge können per Handschlag, mündlich, oder durch eine elektronische Willenserklärung über das Internet geschlossen werden. Durch die neue EU-Verodnung ergeben sich insbesondere für Banken und Versicherungen neue Möglichkeiten im Onlinevertrieb.